Allgemeine Wettbewerbsbestimmungen                                                      Download als PDF:

 

- Vereine haben zu Ihrem Auftritt pünktlich zu erscheinen.

- Die Unterhaltung mit dem Wertungsgericht ist untersagt.

- Das Urteil des Wertungsgerichtes ist unanfechtbar.

- Die Höchstpunktzahl jeder Disziplin beträgt 10 Punkte.

- Sonstige Missachtungen der Wettbewerbsbestimmungen können mit einer Disqualifikation oder sonstigen 

  Maßnahmen geahndet werden.

- Bei der abschließenden Siegerehrung hat sich jeder Teilnehmer fair zu verhalten.

- Zur Siegerehrung muss jeder Verein mit Musik ins Stadion einmarschieren und bis zum Ende der 

  Siegerehrung dort verweilen.

- Für die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen sind die Stabführer und Vereinsvorsitzenden

  verantwortlich.

- Das Startgeld pro Klasse beträgt 100 €, es ist auf Anforderung zu entrichten.

- In jeder Klasse werden ein 1.Preis, ein 2.Preis und ein 3. Preis vergeben.

- Jeder Klassensieger erhält den Deutschlandpokal.

- Es dürfen keine Berufsorchester teilnehmen.

 

Bedingungen für den Konzertwettbewerb                                                   Download als PDF:

 

Die Wertung beginnt mit dem Zeichen der Jury und endet mit Beendigung der Musikstücke. In jeder Disziplin können max.10 Punkte erreicht werden. (max. Punktzahl 300)

Folgende Disziplinen werden beim Konzertwettbewerb gewertet:

1. Gesamteindruck (Übernahme und Abnahme der Instrumente, Haltung)

2. Rhythmik (Einhaltung von Takt und Tempo)

3. Dynamik (Einhaltung der dynamischen Zeichen)

4. Tonreinheit

5. Musikalische Ausführung (Interpretation des Musikstückes, Dirigent)

Die Stellung des Stabführers/Dirigenten ist freigestellt und hat keinen Einfluss auf die Wertung. Die Spieldauer beträgt in den Klassen 1,2 und 3 höchstens 15 Minuten. In den Klassen 4,5 und 6 höchstens 25 Minuten für den gesamten Auftritt ( 2 Musikstücke ).

 

Bedingungen für den Marschwettbewerb                                                   Download als PDF:

Die gesamte Wertungsstrecke beträgt ca. 150m mit einer Linksschwenkung. Die Wertung beginnt, wenn der Stabführer die erste Linie überschreitet (danach Übernahme der Instrumente). Veränderungen der Marschformation sind nicht erlaubt. Die Höchstpunktzahl pro Disziplin und Wertungsrichter beträgt 20 Punkte. (max. Punktzahl 300)

Folgende Disziplinen werden beim Marschwettbewerb gewertet:

1. Gesamteindruck (Übernahme und Abnahme der Instrumente, Haltung)

2. Marschordnung

3. Schwenkung

4. Tonreinheit

5. Musikalische Ausführung (Interpretation des Musikstückes, Stabführer)

 

Bedingungen für die Marschparade                                                             Download als PDF:

 

Die Gesamte Wertungsstrecke beträgt ca. 150m. Während des Marschierens ist das Orchester frei in der Wahl der Figuren, Formationen, Schritte und Tempi. In einer Zeitspanne von 15 Minuten muss die Jurymarke am Ende der Marschstrecke erreicht werden. Die Höchstpunktzahl pro Disziplin und Wertungsrichter beträgt 20 Punkte. (max. Punktzahl 300)

Folgende Disziplinen werden bei der Marschparade gewertet:

1. Präsentation, Marschordnung und Gesamteindruck

2. Gehalt und Verhältnis des Orchesterklang und Tonreinheit

3. Disziplin und Timing

4. Zusammenspiel und Rhythmik

5. Choreographie

 

Bedingungen für den Schauwettbewerb                                                     Download als PDF:

Die Schau wird in der Hessenhalle ( Showfläche : 45m X 20m ) ausgeführt und besteht aus:

1. Anmarsch, mit oder ohne Musik ( keine Wertung )

2. Aufführung der Schau, wobei das Orchester frei ist im Exerzieren, in der Ausführung von Formationen, Figuren und Bewegungen, sowie dem Gebrauch von Hilfsmitteln.

3. Abmarsch, mit oder ohne Musik ( keine Wertung ) Der unter 2. genannte Teil, muss mindestens 10 Minuten und darf höchstens 15 Minuten dauern. Eine Schauvorführung darf an jeder Stelle der Wettbewerbsfläche und in jeder Formation beginnen. In jeder Disziplin werden 20 Punkte pro Wertungsrichter vergeben. ( max. Punktzahl 300 )

Folgende Disziplinen werden beim Schauwettbewerb gewertet:

1. Choreographie ( Aufbau der Schau, Schwierigkeit der Schau)

2. Technische Ausführung ( Haltung, Bewegungsfähigkeit, Ausführung der Figuren

und der Formationen )

3. Musikalische Ausführung ( Klangreinheit, Technik, Artikulation und Dynamik )

4. Synchronisation ( Einklang von Musik und Bewegung )

5. Allgemeiner Eindruck ( Kleidung, Instrumente, Disziplin und Timing der Schau )